Liebe Mitglieder, liebe Freunde, liebe Unterstützer des TuS Germania Apelern.

Die aktuelle Situation ist für uns und Euch Corona-bedingt unbefriedigend. Durch die erneute Schließung aller Sporthallen und -anlagen der Samtgemeinde Rodenberg bis zunächst Ende November 2020 ist uns erneut die Sportausübung untersagt. Auch wir haben den Anordnungen und Empfehlungen der Landes- und Kommunalbehörden, der uns übergeordneten Sportverbände und der Bundesregierung Folge zu leisten. Zur Eindämmung der rasanten Entwicklung / Ausbreitung des Corona-Virus haben wir darüber hinaus unserer gesellschaftlichen Verantwortung nachzukommen.
Natürlich wissen wir, dass in dieser schweren Zeit jeder Euro viel wert ist. Euer monatlicher Mitgliedsbeitrag* im Sportverein ist kein Entgelt für eine bestimmte Gegenleistung im Sinne eines Dienstleistungsverhältnisses, sondern ein Solidarbeitrag für die Mitgliedschaft in einem gemeinnützigen Sportverein, nämlich dem TuS Germania Apelern. Schon aus gemeinnützigkeitsrechtlichen Gründen dürfen wir diesen weder erstatten oder aussetzen. Allen voran decken wir hiermit auch unsere fixen Kosten, wie z.B. die Pflege der Sportstätten, Energiekosten oder Beiträge an die Sportverbände.
In dieser schwierigen Zeit gestaltet sich die Gewinnung von notwendigen neuen Mitgliedern mehr als schwierig. So sehr wir uns nach wie vor über jedes neue Mitglied im TuS freuen. So hoffen wir weiterhin auf Eure Solidarität. Wir werden Euch Eure Treue und Solidarität sicher zurückgeben.
Der TuS lebt vom Ehrenamt und dem starken ehrenamtlichen Einsatz seiner Übungsleiter*innen und Trainer*innen. So ist es. Und so soll es auch bleiben.
Unter dem nachfolgenden Link hat Ihr zudem die Möglichkeit aktuelle Informationen zum Thema „Corona / Sportalltag“ vom LSB-Niedersachsen zu bekommen:
https://www.lsb-niedersachsen.de/landessportbund/alltag-mit-corona
Wir freuen uns über Euer Verständnis und wünschen uns genau wie Ihr, dass sich die Situation so schnell wie möglich wieder normalisiert und wir bald wieder unseren gewohnten Betrieb aufnehmen können. Bei Rückfragen sprecht uns bitte gerne persönlich an. Auch die Spartentleiter*innen stehen euch für Auskünfte zur Verfügung.

Mit sportlichen Grüßen und bleibt gesund.
Euer Vorstand des TuS Germania Apelern

(*) „Durch die Mitgliedschaft schließen sich die einzelnen Mitglieder zur Förderung eines gemeinsamen Zwecks in der organisierten Gemeinschaft des Vereins zusammen. Mit deren Begründung erkennen die Mitglieder den satzungsmäßigen Vereinszweck an und verpflichten sich, diesen gerade durch den Verein zu fördern. Die Mitgliedschaft begründet damit eine Treue und Förderpflicht, welche über die sich aus den allgemeinen Grundsätzen von Treu und Glauben gemäß § 242 BGB ergebenden Pflichten hinausgeht. Die Verpflichtung der Mitglieder, den Vereinszweck durch die Leistung von Beiträgen zu fördern, bedarf einer satzungsmäßigen Grundlage und kann daher regelmäßig nicht aus einer ungeschriebenen Treuepflicht hergeleitet werden. Die Rückzahlung von Beiträgen widerspricht dem Gesetz und der Satzung eines gemeinnützigen Vereins und gefährdet die Gemeinnützigkeit.“
(Rechtsanwaltskanzlei Lienig und Lienig-Haller, Stuttgart)